• Landesverband des Berliner und Brandenburger Verkehrsgewerbes e.V.

Beitragsordnung des LBBV

BeitragsgruppeAnzahl der FahrzeugeMonatlicher Beitrag in Euro
1113,00
2217,00
3323,00
4429,00
55 – 740,00
68 – 1052,00
711 – 1457,00
815 – 1785,00
918 – 2090,00
1021 – 25103,00
1126 – 30113,00
1231 – 35123,00
1336 – 40133,00
1441 – 45162,00
1546 und mehr190,00

(1) Die Höhe des Beitrages bemisst sich nach einem monatlichen Grundbeitrag von 20,00 € und nach einem Staffelbeitrag, der sich nach der Anzahl der gewerblich eingesetzten Fahrzeuge gemäß nachfolgender Tabelle berechnet.

(2) Über Veränderungen der Anzahl der gewerblich eingesetzten Fahrzeuge im Unternehmen ist die Geschäftsstelle des Verbandes umgehend zu informieren.

(3) Die Beiträge sind monatlich / quartalsweise nach Rechnungslegung zu zahlen. Bankeinzugsverfahren ist möglich.

(4) Bei Aufnahme in den Verband ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag in Höhe von 75,00 Euro unabhängig von der Anzahl der gewerblich eingesetzten Fahrzeuge, zu zahlen.

(5) Diese Beitragsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

(6) Beschlossen gemäß § 25 der Satzung des LBBV vom 26.3.2011 durch die ordentliche Mitgliederversammlung am 08.12.2022 in Berlin.

*Zuzüglich zu dem LBBV-Mitgliedbeitrag leisten die Mitglieder gemäß §26 Absatz 4 der Satzung einen Beitrag an den jeweiligen Bundesverband BGL e.V., DSLV e.V. und AMÖ e.V.
Die jeweilige Beitragsordnung erhalten Sie in der Geschäftsstelle. Sprechen Sie uns gern an.

Weitere Themen

Ihr Kontakt zu uns