• BGL BB

Beitragsordnung des BGL BB

BeitragsgruppeAnzahl der FahrzeugeMonatlicher Beitrag in Euro
1113,00
2217,00
3323,00
4429,00
55 – 740,00
68 – 1052,00
711 – 1457,00
815 – 1785,00
918 – 2090,00
1021 – 25103,00
1126 – 30113,00
1231 – 35123,00
1336 – 40133,00
1441 – 45162,00
1546 und mehr190,00

(1) Die Höhe des Beitrages bemisst sich nach einem monatlichen Grundbeitrag von 25,00 € und nach einem Staffelbeitrag, der sich nach der Anzahl der gewerblich eingesetzten Fahrzeuge gemäß nachfolgender Tabelle berechnet.

(2) Über Veränderungen der Anzahl der gewerblich eingesetzten Fahrzeuge im Unternehmen ist die Geschäftsstelle des Verbandes umgehend zu informieren.

(3) Die Beiträge sind monatlich / quartalsweise nach Rechnungslegung zu zahlen. Bankeinzugsverfahren ist möglich.

(4) Bei Aufnahme in den Verband ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag in Höhe von 75,00 Euro unabhängig von der Anzahl der gewerblich eingesetzten Fahrzeuge, zu zahlen.

(5) Diese Beitragsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

(6) Beschlossen gemäß § 25 der Satzung des BGL BB vom 07.11.2025 durch die ordentliche Mitgliederversammlung am 07.12.2025 in Berlin.

*Zuzüglich zu dem BGL-Mitgliedbeitrag leisten die Mitglieder gemäß §26 Absatz 4 der Satzung einen Beitrag an den jeweiligen Bundesverband BGL e.V.
Die jeweilige Beitragsordnung erhalten Sie in der Geschäftsstelle. Sprechen Sie uns gern an.

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